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   BGH, 30.11.1989 - III ZB 67/89   

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https://dejure.org/1989,8345
BGH, 30.11.1989 - III ZB 67/89 (https://dejure.org/1989,8345)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - III ZB 67/89 (https://dejure.org/1989,8345)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - III ZB 67/89 (https://dejure.org/1989,8345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten, die Richtigkeit des Zeitpunktes der Zustellung des anzufechtenden Urteils in dem schriftlichen ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZB 115/86

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - III ZB 67/89
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, muß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte, wenn er in dem schriftlichen Rechtsmittelauftrag an den Berufungsanwalt den Zeitpunkt der Zustellung des anzufechtenden Urteils angibt, die Richtigkeit dieser Angabe eigenverantwortlich überprüfen; er darf sich insoweit nicht auf die Auskunft einer Bürokraft verlassen (BGH Beschluß vom 26. November 1986 - IVb ZB 115/86 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 2 = VersR 1987, 563 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZB 18/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - III ZB 67/89
    Sonst käme es im Falle des Zusammenwirkens zweier Anwälte nicht zu einer Kontrolle, wie sie gefordert wird, wenn ein Anwalt allein die fristgebundene Prozeßhandlung vornimmt (vgl. BGH NJW 1976, 627 u. VersR 1982, 71).
  • BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Rechtsmittelauftrages

    Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung des Zustellungsdatums vor der Übersendung des Rechtsmittelauftrages besteht auch dann, wenn der erstinstanzliche Rechtsanwalt einen von der Kanzlei vorgefertigten Entwurf des Auftragsschreibens unterzeichnet oder das Auftragsschreiben selbst diktiert und später unterzeichnet (BGH, Beschluß vom 30. November 1989 - III ZB 67/89, in Juris dokumentiert = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 7).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZB 22/91

    Anspruch auf Erhöhung eines Kindesunterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Er mußte ihnen deshalb - nach eigenverantwortlicher Prüfung des Zeitpunkts, zu dem das erstinstanzliche Urteil zugestellt war - entweder diesen Zeitpunkt oder jedenfalls den sich daraus ergebenden Ablauf der Berufungsfrist mitteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. April 1985 - IVb ZB 136/84 - NJW 1985, 1709, 1710; vom 26. November 1986 - IVb ZB 115/86 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 2 = VersR 1987, 563; BGH Beschlüsse vom 19. Februar 1988 - II ZR 243/88 - und vom 30. November 1989 - III ZB 67/89 = BGHR aaO Nr. 5 und Nr. 7).
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